HochtaunusKleingartenFachberatung

Fachberatung

Grundsätzliches zur Fachberatung und Wertermittlung

Die Gartenfachberatung ist eine gesetzliche und satzungsgemäße Verpflichtung für jeden Kleingärtnerverein und damit von außerordentlicher Bedeutung für den Nachweis der Gemeinnützigkeit jeder Kleingärtnerorganisation.

§ 2 Abs. 1 BKleingG bestimmt u. a. „Eine Kleingärtnerorganisation wird von der zuständigen Landesbehörde als gemeinnützig anerkannt, wenn sie im Vereinsregister eingetragen ist, sich der regelmäßigen Prüfung der Geschäftsführung unterwirft und wenn die Satzung bestimmt, dass die Organisation ausschließlich oder überwiegend die Förderung des Kleingartenwesens sowie die fachliche Betreuung ihrer Mitglieder bezweckt

Aufgaben der Fachberater/Innen sind u. a.

- Beratung von Vereinsmitgliedern in fachlichen Fragen der Einrichtung und naturnahen Bewirtschaftung ihrer Gärten
- Information über naturgemäßes und umweltbewusstes Gärtnern
- Wertermittlung bei Pächterwechsel und Erarbeitung notwendiger Auflagen
- Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und der Weiterbildung in gärtnerischen und auch kleingartenrechtlichen Fragen
- Durchführung der notwendigen fachlichen „Belehrungen“ der Kleingärtner.
- Durchführung von Fachvorträgen.
- Sie stehen dem Vorstand zur Beratung in fachlichen Fragen zur Verfügung
- Etc...

(Quelle: Auszug aus Handbuch LHK, Ausgabe 2011)

Die Ausbildung zur Fachberater/In wird vom Landesverband Hessen der Kleingärtner in Frankfurt am Main regelmäßig in Form von Wochenendkursen angeboten. Beginn des nächsten Ausbildungs-Zyklus Frühjahr 2012.